blog by andreas fazekas / vienna AT

⚠️ Hinweis: Ansichtsmaterial – nicht formell validiert

Die in diesem Beitrag gezeigten Materialien sind mit Unterstützung von KI-Systemen (Claude, Gemini, Open Evidence) erstellt worden und wurden von der KI gegen aktuelle Leitlinien (ERC PLS 2025, ADA 2026, AHA/Red Cross 2024) geprüft. Sie ersetzen keine ärztliche Fachberatung und keine offizielle Schulung. Im Notfall gilt der individuelle ärztliche Notfallplan des Kindes. Alle personenbezogenen Angaben wurden anonymisiert.

Ausgangspunkt war die Anfrage einer befreundeten Ärztin: eine evidenzbasierte Schulungspräsentation für Lehrpersonal an einer Wiener Schule, Thema Notfallmanagement bei Kindern mit Diabetes mellitus und Epilepsie, Altersgruppe 6–14 Jahre. Zielgruppe sind medizinische Laien in der Erstversorger-Rolle. Grundlage: ERC Paediatric Life Support Guidelines 2025 und österreichisches Schulrecht (§ 66b SchUG).

Der folgende Beitrag dokumentiert, wie die Präsentation entstanden ist – als Beschreibung eines iterativen Dialogs zwischen Nutzer und KI-System über eine einzige Chat-Session.

Der iterative Ablauf

Die Erstellung verlief nicht als Einmal-Ausgabe, sondern als Rückfrage-Korrektions-Schleife in neun distinkten Phasen. Jede Phase endete mit einer Entscheidung des Nutzers, die den nächsten Schritt bestimmt hat.

Phase 1 – Didaktisches Redesign. Die Anfangspräsentation wurde vollständig neu strukturiert: 25 Folien mit klarem Lernziel pro Folie, konsequentem Farbsystem (Teal für Diabetes, Lila für Epilepsie, Dunkelrot für Notfall) und einer Trennung zwischen Erkennungs- und Handlungsfolien. Technisch via pptxgenjs (Node.js), render-geprüft via LibreOffice PDF-Export.

Phase 2 – Rechtliche Recherche. Auf Nachfrage des Nutzers wurde recherchiert, welche österreichischen Schulrichtlinien für Epilepsie und Diabetes existieren. Befund: Für Epilepsie gibt es kein spezifisches österreichisches Schulpapier. Verbindlich sind § 66b SchUG und BMBWF Rundschreiben 13/2019. Für Diabetes existiert das ÖDG/ÖGKJ/APEDOE-Konsensuspapier (Wien Klin Wochenschr 2019). Diese Regelungslücke wurde explizit in einem eigenen Recherche-PDF mit klickbaren Links dokumentiert.

Phase 3 – Visuelles QA. Alle 25 Folien wurden als JPEG gerendert und systematisch auf Überlappungen, abgeschnittene Inhalte und Lesbarkeit geprüft. Zwei Bugs wurden identifiziert: ein Textkonflikt auf der Hyper-Notfallfolie und ein abgeschnittenes sechstes Item auf der Postiktal-Folie. Beide wurden korrigiert, danach erneut gerendert und bestätigt.

Phase 4 – Inhaltliche Priorisierung. Der Nutzer stellte fest, dass Schritt 3 und 4 der Hypo-Erste-Hilfe-Sequenz medizinisch falsch priorisiert waren. Die Frage „Wann Eltern anrufen, wann 15 Minuten warten?“ wurde diskutiert und neu geordnet: Eltern/Arzt kontaktieren kommt immer zuerst, das 15-Minuten-Intervall gilt nur bei stabilem Kind.

Phase 5 – Angaben zur Referentin. Titelfolie und Meta-Zeile wurden um Veranstaltungsname, Schule und Namen der Ärztin als Referentin ergänzt. Zudem wurde § 66b SchUG in die Metazeile aufgenommen.

Phase 6 – Erster Gegencheck (Gemini). Sämtliche 15 klinischen Kernaussagen der Präsentation wurden als strukturierter Plain-Text an Gemini übergeben. Ergebnis: 13 von 15 korrekt, zwei Nuancierungen mit konkretem Handlungsbedarf. Die Korrekturen wurden in die Präsentation übernommen und das Ergebnis als PDF-Protokoll mit farbcodierten Status-Badges dokumentiert.

Phase 7 – Zweiter Gegencheck (Open Evidence). Dieselben 15 Claims wurden an Open Evidence übergeben, eine KI-gestützte medizinische Evidenzdatenbank mit Zugriff auf aktuelle Fachliteratur. Ergebnis: 13 von 15 korrekt, eine neue Korrektur, und ein dokumentierter Widerspruch zu Gemini.

Der Widerspruch betraf die Flüssigkeitsmenge bei Hypoglykämie: Gemini akzeptiert 150 ml Fruchtsaft als Standardempfehlung (15er-Regel, 15 g Kohlenhydrate). Open Evidence empfiehlt 100 ml für eine präzisere 9-g-Dosierung bei einem 30-kg-Kind. Der Nutzer entschied sich bewusst für 150 ml – mit der Begründung, dass Lehrpersonen im Stress keine Milliliterangaben abwägen sollen. Diese Entscheidung und ihre Begründung sind im Gegencheck-PDF festgehalten.

Zwei KI-Systeme, dieselben 15 Claims – Einigkeit in 14 Fällen, ein ehrlicher Widerspruch im fünfzehnten. Der Nutzer entschied, nicht das System.

Phase 8 – Korrekturen implementieren. Aus beiden Gegenchecks resultierten zwei tatsächliche Änderungen an der Präsentation: Gummibärchen-Anzahl von 4–5 auf 6–8 Stk. (korrektere KH-Menge), und Seitenlage-Zeitpunkt von „wenn möglich“ auf „sobald Zuckungen nachlassen“ (klinisch präziserer Zeitpunkt). Beide Änderungen wurden visuell bestätigt.

Phase 9 – Notfallkarte. Zusätzlich zur Präsentation entstand auf Anfrage ein zweiseitiges A4-Handout im Geldbörsenformat (beidseitig drucken, zweimal falten = A6). Alle Inhalte aus derselben verifizierten Grundlage wie die Präsentation.

Was das System übernommen hat – und was nicht

Das KI-System hat in dieser Session strukturierte Recherche, visuelles Rendering und QA, Evidenzabgleich gegen Leitlinien sowie vollständige Entscheidungsdokumentation übernommen. Die Ausgabe umfasst neben der Präsentation ein Recherche-PDF mit klickbaren Quellenlinks, zwei Gegencheck-Protokolle und ein Projektprotokoll mit sämtlichen Workflow-Schritten.

Alle inhaltlichen Entscheidungen – welche Korrekturen übernommen werden, welche nicht, welche Formulierung im Zweifel präziser oder praxistauglicher ist – hat der Nutzer getroffen. Das System hat Optionen vorgelegt und Begründungen geliefert, nicht entschieden.

Was das System nicht leisten kann: Beurteilung, ob ein Inhalt für eine konkrete Situation, ein konkretes Lehrpersonal und eine konkrete Schule tatsächlich geeignet ist. Es produziert strukturierte, dokumentierte Entwürfe – die fachliche Verantwortung liegt bei der Auftraggeberin.


KI-Systeme: Claude Sonnet 4.6 (Anthropic) – Erstellung und Koordination | Gemini (Google) – Erster Gegencheck | Open Evidence – Zweiter Gegencheck, 28 DOI-verifizierte Referenzen. Leitlinien: ERC PLS 2025, ADA 2026, AHA/Red Cross 2024, ISPAD, ILAE. Rechtsrahmen: § 66b SchUG, BMBWF RS 13/2019. Erstellt: April 2026. Alle personenbezogenen Angaben anonymisiert.

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